Hunde im Bürgergarten Charno – eine Klarstellung aus leider aktuellem Anlass
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat eine Seite eingerichtet, wo die häufigsten Fragen zum Hundegesetz in Berlin beantwortet werden.
Hier ein Auszug von dieser Seite: Allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen, ausgenommen ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.
Das Hundegesetz gilt selbstverständlich auch im Bürgergarten und der Bürgergarten ist kein Hundeauslaufgebiet – also sind Hunde im Bürgergarten an die Leine zu nehmen! Ein Hundeauslaufgebiet befindet sich im nahe gelegenen Jungfernheidepark.