Statut

Die Initative Bürgergarten hat sich ein Statut gegeben, nach dem die Aufgaben und Tätigkeiten im Garten geregelt werden.

Zielstellung

Der Bürgergarten „Charno“ soll nachhaltig, natur- und lebensfreundlich sein, er soll für die Mitglieder der Initiative eine persönliche Bereicherung darstellen und zugleich die Gemeinschaft fördern. Er soll Gelegenheit zur Erweiterung von gärtnerischen Kenntnissen und zum Austausch von gärtnerischen Produkten bieten. Der Bürgergarten ist Teil des Stadtteilzentrums Charlottenburg Nord und sucht den Austausch mit anderen Gruppen sowie mit Bürger/innen, die sich für gärtnerische Fragen interessieren. Der Bürgergarten ist grundsätzlich offen und die dort aufgestellte Sitzgruppe kann von jedem genutzt werden, der den Ort in Ordnung hält.

Der Garten

Der Bürgergarten „Charno“ mit einer Fläche von 200 m² besteht aus:
  • Gemeinschaftsflächen, die gemeinsam gestaltet und bearbeitet werden
  • und
  • Einzelparzellen und Hochbeeten, die individuell gestaltet werden können,
  • außerdem aus
  • einer festverankerten Sitzgruppe
  • zwei abschließbaren Truhen mit Werkzeug.

Die Gartennutzung

Wer eine Einzelparzelle beansprucht, verpflichtet sich, diese zu bearbeiten und zu hegen und muss sich auch an den Arbeiten in den Gemeinschaftsflächen bzw. den allgemein notwendigen Arbeiten im Bürgergarten beteiligen. Die Einzelparzellen werden flexibel begrenzt und die ebenfalls flexiblen Pfade dazwischen mit Rindenmulch ausgelegt. Die Flächenaufteilung in ca. 5 Quadratmeter große Parzellen und die Zuordnung der Flächen und Hochbeete wird ab Nutzungsbeginn jeweils für ein Gartenjahr festgelegt und dann jeweils im Winter neu diskutiert. Individuelle Gartenparzellen können jederzeit zurückgegeben werden, ungepflegte oder nicht genutzte Parzellen können nach Diskussion in der Versammlung der Initiativmitglieder entzogen und an andere Initiativmitglieder vergeben werden.
Anzustreben ist
  • die Gestaltung eines natur- und lebensfreundlichen, nachhaltigen Gartens
  • die Schaffung einer lebendigen Gartengemeinschaft
  • der Austausch von gärtnerischen Kenntnissen und Produkten
  • ein lebendiges Verhältnis zum Stadtteilzentrum und zum Stadtteil
Zu vermeiden ist
  • der Anbau toxischer Pflanzen
  • die Einbringung von Plastikdekoration
  • die Beschädigung der bereitgestellten Infrastruktur und der Gerätschaften
  • der übermäßige Konsum von Alkohol und Drogen.

Organisation der Initiative

Die Initiative Bürgergarten besteht aus ständigen aktiven Mitgliedern, welche an mindestens 3 Versammlungen der Initiativmitglieder oder Veranstaltungen im Garten (z.B. Krautzirkeln) im Jahr aktiv teilnehmen und im Bürgergarten aktuell gärtnern oder in Zukunft gärtnern wollen. Alle beteiligen sich entsprechend ihren Möglichkeiten an den Gemeinschaftsaufgaben und verpflichten sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Mindestens alle 2 Monate findet eine Versammlung der Initiativmitglieder statt, die über alle Maßnahmen entscheidet. Die Versammlungen werden protokolliert. Die Initiative Bürgergarten führt eine Liste ständiger Mitglieder, welche bei Versammlungen antrags- und stimmberechtigt sind. Zur Vertretung nach außen und zur Vorbereitung der Versammlungen wählt die Initiative einen Sprecherrat von bis zu drei Personen aus dem Kreis der Initiativmitglieder, der ein Jahr oder bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt. Der Sprecherrat vertritt die Initiative nach außen gegenüber Behörden, Lieferanten, Fachberatern, dem Stadtteilzentrum etc. Insbesondere gegenüber dem Grünflächenamt (Fachbereich Grün) ist er der Ansprechpartner und handelt den Nutzungsvertrag für den Bürgergarten aus Der Sprecherrat sammelt die Vorschläge der Mitglieder, bündelt die Interessen und bereitet Maßnahmen, Entscheidungen und Abstimmungen der Versammlungen der Initiative vor. Der Sprecherrat setzt die Beschlüsse der Versammlungen der Initiativmitglieder um. Der Sprecherrat verwaltet alle Angelegenheiten (offizielle Kommunikation, Konto, Protokolle, Verträge usw.) und führt die ständige Mitgliederliste sowie eine Warteliste für Interessenten.

Grundsätze der Entscheidungsfindung

Die Entscheidungsfindung der Initiative und des Sprecherrates erfolgt durch offene Abstimmung. Ziel jeder Beschlussfassung ist ein Konsens unter den Mitgliedern oder eine 2/3 Mehrheit. Wo diese nach Diskussion nicht gefunden werden kann, werden Entscheidungen jeweils durch einfache Mehrheit getroffen.

Finanzierung

Die Mitglieder der Initative finanzieren ihre Auslagen für das Gärtnern im Bürgergarten überwiegend aus Eigenmitteln selbst. Einige Sach- und Geld-Spenden deckten ein paar kleinere allgemeine Ausgaben ab. Desweiteren bemüht sich die Initiatve immer wieder einmal auch Mittel beim Bezirk oder bei Stiftungen einzuwerben, um größere Projekte auch realisieren zu können.